Die uzbonn – Prof. Rudinger GmbH, eine Ausgründung aus der Universität Bonn, führt zurzeit eine Telefonbefragung bei (stellvertretenden) Leitungen von Kindertageseinrichtungen und Horten durch. Die Studie wird in Zusammenarbeit mit einer großen gemeinnützigen Stiftung durchgeführt, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Anja Karliczek steht. Mit der Studie sollen Informationen aus der pädagogischen Praxis bspw. zur Umsetzung von konkreten Bildungskonzepten erhoben werden.
Im Rahmen dieser telefonischen Erhebung möchten wir LeiterInnen oder deren StellvertreterInnen von repräsentativ ausgewählten Kindertageseinrichtungen und Horten interviewen, in denen (auch) Kinder zwischen drei und zehn Jahren betreut werden. Die Ergebnisse der Studie sollen dazu genutzt werden, Unterstützungsangebote für Kindertagesstätten und Horte zu verbessern.
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22. DeGEval Tagung 2019 in Bonn
Die 22. Jahrestagung der Gesellschaft für Evaluation (DeGEVal) zum Thema „Evaluation und Nachhaltigkeit“ findet vom 11. bis 13. September an der Universität Bonn statt. Lokal wird die Tagung veranstaltet vom Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) in Kooperation mit dem ZEM (Uni Bonn). uzbonn ist auch dieses Jahr wieder Sponsor der Tagung und unterstützt zudem die lokalen Veranstalter während der Tagung durch Bereitstellung von Hilfskräften.
Unser Geschäftsführer Dr. Thomas Krüger eröffnet als Vertreter der Universität Bonn die Tagung. Unserer Mitgesellschafterin Tülin Engin-Stock leitet auf der Tagung wieder die Session des Arbeitskreises “Kultur und Kulturpolitik” und macht am Donnerstag die Posterführung.
Wir wünschen der DeGEVal und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine interessante, nachhaltig anregende Tagung und einen schönen Aufenthalt in Bonn.
Jury-Mitglieder im Wettbewerb „Ausgezeichnet!” gesucht
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums kontaktiert das uzbonn derzeit bundesweit Bürgerinnen und Bürger, um per Zufallsauswahl Jury-Mitglieder für den Wettbewerb „Ausgezeichnet! – Wettbewerb für vorbildliche Bürgerbeteiligung 2019/20“ zu gewinnen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat den Wettbewerb 2017 zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) ins Leben gerufen, um auf vorbildliche Bürgerbeteiligungsverfahren aufmerksam zu machen und den Austausch und Dialog zu diesen partizipativen, dialogischen Verfahren weiter zu fördern. Dieses Jahr liegt der Fokus auf einer Verstetigung von Bürgerbeteiligungsprozessen in Organisationen der öffentlichen Hand. Mit konkreten Beteiligungsprojekten sollen die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich nachweisen, dass diese Institutionalisierung auch in der Praxis Früchte trägt. Die IFOK GmbH unterstützt BMU und UBA bei der Durchführung des Wettbewerbs.
Ziel ist es, vorbildliche Verstetigung von Bürgerbeteiligung im öffentlichen Sektor sichtbar zu machen und somit zur weiteren Institutionalisierung guter Beteiligung beizutragen. Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner wird von einer interdisziplinären Jury getroffen: Neben fachlichen Expertinnen und Experten sowie Patinnen und Paten aus den Gewinnerprojekten des letzten Wettbewerbs, sollen auch zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger die Wettbewerbseinreichungen auf Basis von vorliegenden Bewertungskriterien beurteilen und auswählen.
Dazu kommt die Jury zum ersten Mal am Donnerstag, den 21. November 2019, im Bundesumweltministerium in Berlin zusammen. In der finalen Jury-Sitzung im Februar 2019 – ebenfalls im BMU in Berlin – dürfen sich die Vertreterinnen und Vertreter der nominierten Einreichungen der Jury präsentieren, die daraufhin die Gewinnerinnen und Gewinner auswählt. Direkt im Anschluss finden die Abschlussveranstaltung und die Prämierung im Rahmen einer Fachtagung zum Thema Bürgerbeteiligung statt.
Die Bürgerinnen und Bürger, die einen wichtigen Teil der Jury darstellen, werden durch eine Zufallsauswahl gewonnen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb unter: www.vorbildliche-buergerbeteiligung.de
Wir gratulieren: Abschluss zum Fachinformatiker
Dominique Köstler hat bei uzbonn erfolgreich seine Ausbildung zum Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung abgeschlossen. Wir gratulieren ihm alle sehr herzlich!
Zum Wintersemester 2019/2020 beginnt er ein Studium der Informatik und unterstützt uns mit seiner Kompetenz weiterhin während seines Studiums.
Erwerbstätigennachbefragung in ausgewählten kaufmännischen Berufsbereichen für das BIBB
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Umfragezentrum Bonn – Prof. Rudinger GmbH (uzbonn GmbH) führen von April bis Juli 2019 eine Nachbefragung zur im Zeitraum Oktober 2017 bis April 2018 durchgeführten Erwerbstätigenbefragung von BIBB und BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) durch. Themen dieser Nachbefragung sind Aus- und Weiterbildungsentscheidungen, Tätigkeitsprofile und Kompetenzanforderungen in den Branchen Handel, Logistik, Tourismus und Finanzdienstleistungen.
Die Studie wird zu rein wissenschaftlichen Forschungszwecken durchgeführt.
Durch die Identifizierung von Motiven für Bildungsentscheidungen, den Vergleich von Einsatz und Tätigkeitsbereichen nach unterschiedlichen Bildungsprofilen sowie der Erhebung von aktuellen und zukünftigen Arbeits- bzw. Kompetenzanforderungen sollen Hinweise für die zukünftige Gestaltung von Aus- und Fortbildung in den vier oben genannten kaufmännischen Branchen identifiziert werden.
Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig.
Vertiefende Informationen finden Sie auf den Seiten des BIBB.
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten werden ausschließlich in anonymisierter und zusammengefasster Form ausgewertet. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich.
Der Datenschutz wird vom BIBB und der uzbonn GmbH sehr ernst genommen. In beiden Instituten gelten strenge Umsetzungsregeln und Standards, um den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften in vollem Umfang nachzukommen. Beide Institute arbeiten nach den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und allen anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten:
uzbonn vergibt zum 3. Mal Deutschlandstipendium
uzbonn freut sich, das dritte Mal ein Deutschlandstipendium vergeben zu dürfen. Wir fördern für zwölf Monate eine begabte Bonner Psychologie-Studentin (Master). Die Übergabe der Stipendien-Urkunden erfolgte am 28.11. in der Aula der Universität.
Übergabe der Stipendiums-Urkunde durch Geschäftsführer Dr. Thomas Krüger.
IAB/ZEW-Gründungspanel
Die Gründungspanel-Befragung wird in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt.
Die Befragung liefert Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation junger Unternehmen. Besonderes Augenmerk gilt den Herausforderungen, denen sich junge Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und der Akquise von Mitarbeitern stellen müssen. Ferner erfasst die Befragung, welche Innovationsstrategien junge Unternehmen verfolgen.
Das IAB/ZEW-Gründungspanel verfolgt die Entwicklung neu gegründeter Unternehmen über mehrere Jahre und stellt ein breites Spektrum an Informationen bereit. Jedes Jahr werden rund 6.000 Unternehmen telefonisch befragt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen entscheidend dazu bei, ein repräsentatives Bild der langfristigen Entwicklungsprozesse junger Unternehmen zu gewinnen.
Nähere Informationen zum IAB/ZEW-Gründungspanel finden Sie unter www.gruendungspanel.de.
Studie zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Betrieben im Auftrag von Kienbaum & BMFSFJ
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist nach wie vor eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat mit Blick auf die Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Kienbaum Consultants International GmbH (Kienbaum) mit einer Studie beauftragt. Im Rahmen der Studie sollen die vielfältigen in großen Betrieben bestehenden Angebote für pflegende Angehörige erhoben und näher untersucht werden.
In diesem Zusammenhang führt uzbonn im Oktober/November 2018 eine telefonische Unternehmensbefragung durch. Ihre Erfahrungen und ihre Meinung sind von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens und künftiger Angebote. Ihre Angaben werden ohne Namen und ohne Telefonnummer, also in anonymisierter Form, gespeichert und ausgewertet.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie das Projekt durch Ihre Teilnahme unterstützen. Sollten Sie Fragen zur Studie haben, steht Ihnen die Firma Kienbaum gerne unter Studie-BerufundPflege@kienbaum.de zur Verfügung. Bei weitergehenden Fragen können Sie sich auch an das BMFSFJ unter 302@bmfsfj.bund.de wenden.
Umfrage zum Projekt 46sieben
Im Auftrag des Landesbetriebs Straßen.NRW führt uzbonn eine kurze Studie zum Straßenverkehr im nordwestlichen Sauerland durch. In diesem Zusammenhang findet bis Ende Oktober 2018 eine telefonische Umfrage mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der Region statt. Dabei soll erfasst werden, welche Erfahrungen die Befragten im Hinblick auf die Straßenverkehrssituation haben und was ihnen für die Planung neuer Straßenverkehrsprojekte und der Bürgerbeteiligung besonders wichtig ist. Außerdem können sie sich für einen Bürgerworkshop zu diesem Thema bewerben. Anlass der Umfrage ist die Planung einer neuen Straßenverbindung zwischen Hemer und der A445 bei Arnsberg-Neheim, an der Straßen.NRW die Bürgerinnen und Bürger beteiligen will.
Weitere Informationen über das Projekt erhalten Sie bei Straßen.NRW unter www.46sieben.nrw.de.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Befragung im Rahmen der Evaluierung des LTMG in Baden-Württemberg
Im April 2013 ist in Baden-Württemberg das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge (LTMG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen und Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken. Demnach sind öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die ihren Beschäftigten das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten.
Gemäß § 11 LTMG sind die Auswirkungen dieses Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten durch die Landesregierung zu überprüfen. Die Firma Kienbaum Consultants International GmbH wurde in einem Konsortium mit weiteren Partnern (Kanzlei K&L Gates LLP sowie uzbonn – Gesellschaft für empirische Sozialforschung) vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg mit der Durchführung dieser Evaluation beauftragt.
In diesem Rahmen findet auch eine Online-Befragung von Vergabestellen in ganz Baden-Württemberg statt sowie, daran angeschlossen, eine telefonische Befragung von Unternehmen, die seit in Kraft treten des LTMG im April 2013 für einen Auftrag, auf den das LTMG Anwendung fand, den Zuschlag erhalten haben.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf und Inhalt der Befragungen haben, steht die Firma Kienbaum Consultants International GmbH gerne unter EvalLTMG@kienbaum.de zur Verfügung.
Bei Rückfragen zur Evaluation steht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg gerne unter evaluation.ltmg@wm.bwl.de zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung zu diesem Projekt unter: https://uzbonn.de/Eval-LTMG-Datenschutz/