Helmut-Schmidt-Universität HH – Betriebsrätebefragung

uzbonn führt im Auftrag des Instituts für Personal und Arbeit an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Helmut-Schmidt-Universität und in Kooperation mit der University of Southern Denmark eine Befragung von  Unternehmen zum Thema „Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland“ durch. Im Rahmen dieser Studie soll ermittelt werden, inwieweit eine Einbindung finanzieller Mitarbeiterbeteiligung in die Unternehmens- und Personalstrategie von deutschen Unternehmen erfolgt bzw. abgelehnt wird.

Nachdem Ende 2013/ Anfang 2014 bereits die Personalabteilungen von Unternehmen befragt wurden, interessiert uns nun in einem zweiten Schritt die Sichtweise der Betriebsräte/ Arbeitnehmervertretungen. Ziel der Studie ist es, die Voraussetzungen für eine weiterführende Debatte zu schaffen und Impulse für ordnungspolitische Verbesserungen der Förderung finanzieller Mitarbeiterbeteiligung zu geben.

BiBB Anerkennungsgesetz

uzbonn führt im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung(BiBB) eine telefonische Befragung unter Betrieben in Deutschland im Rahmen des BMBF-Projekts „Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes als Beitrag zur Qualitätssicherung“durch.

Ziel des Projektes ist es, Transparenz hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes sowie der begleitenden Prozesse zu gewinnen.

Die branchenübergreifende Betriebsbefragung ist ein wesentlicher Eckpfeiler des Vorhabens des BiBB, die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) in der Praxis zu untersuchen.

Im Fokus steht dabei neben den Erfahrungen, die Betriebe mit Personen gemacht haben, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, auch die Bedeutung von Personen mit einem solchen Abschluss für die betriebliche Rekrutierungsstrategie.

BMBF – Evaluation des Deutschlandstipendiums

Mit dem Deutschlandstipendium hat die Bundesregierung im Jahr 2011 ein Programm geschaffen, das gezielt private Akteure in die Studienförderung in Deutschland einbindet. Den Hochschulen wird damit ein Instrument der Förderung begabter und gesellschaftlich engagierter Studierender angeboten, das gleichzeitig der Ausweitung der Zusammenarbeit mit privaten Förderern und einer Stärkung der Vernetzung vor Ort dienen und somit zur Schärfung des jeweiligen Hochschulprofils beitragen soll.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat uzbonn und ZEM mit der in § 15 Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) festgelegten Evaluation des Deutschlandstipendiums beauftragt.

Die Evaluation des Programms nach Ablauf von vier Jahren bezieht sich entsprechend der Zielvorgabe auf die Fragestellung, ob an allen Hochschulstandorten ausreichend private Stipendienmittel eingeworben werden können.

Beruflicher Wiedereinstieg – Paarbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

uzbonn – Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation – kontaktiert aktuell im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Wiedereinsteigerinnen, die bereits im Winter 2013/2014 an einer Befragung des IAB zum Thema “Beruflicher Wiedereinstieg” teilgenommen haben und sich in diesem Rahmen zu einer erneuten Kontaktaufnahme bereit erklärt und einer weiteren Befragung zusammen mit dem Partner zugestimmt haben.

Ziel der Kontaktierung durch uzbonn ist es nur, einen Termin für diese Partnerbefragung zu finden. Zu dem festzulegenden Termin besucht eine Interviewerin / ein Interviewer das Paar und führt mit diesem eine etwa 20 bis 30 minütige Online-Befragung auf mitgebrachten Tablet-PCs durch. Hintergrund der Online-Befragung ist es herauszufinden, wie Frauen Arbeit und Familie miteinander vereinbaren und welche Schwierigkeiten und Hindernisse in diesem Kontext auftreten können. Es interessiert, welche Unterstützungsbedarfe bei den Frauen bestehen und welche Unterstützungsbereitschaft ihre Partner zeigen. Die Ergebnisse der Befragung sollen dabei helfen, in Deutschland ein gutes Unterstützungsangebot für Frauen aufzubauen, die familienbedingt nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind oder waren und wieder (voll) einsteigen möchten.

Evaluation des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz

Im März 2011 trat in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in Kraft. Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz.

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hat nun die Kienbaum Management Consultants GmbH in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei K&L Gates LLP sowie uzbonn – Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation – mit der Durchführung der Evaluierung des LTTG beauftragt. Um ein umfassendes Verständnis der Wirkungen des Gesetzes aus der Perspektive der Anwender zu erhalten, führt uzbonn eine breit angelegte Online-Befragung von Vergabestellen in Rheinland-Pfalz durch. Darüber hinaus werden auch Unternehmen telefonisch befragt, die zwischen dem 1. März 2011 und dem 31. Mai 2014 für einen Auftrag, bei dem das Landestariftreuegesetz Anwendung fand, den Zuschlag erhalten haben.