Evaluation des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz

Im März 2011 trat in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in Kraft. Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz.

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hat nun die Kienbaum Management Consultants GmbH in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei K&L Gates LLP sowie uzbonn – Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation – mit der Durchführung der Evaluierung des LTTG beauftragt. Um ein umfassendes Verständnis der Wirkungen des Gesetzes aus der Perspektive der Anwender zu erhalten, führt uzbonn eine breit angelegte Online-Befragung von Vergabestellen in Rheinland-Pfalz durch. Darüber hinaus werden auch Unternehmen telefonisch befragt, die zwischen dem 1. März 2011 und dem 31. Mai 2014 für einen Auftrag, bei dem das Landestariftreuegesetz Anwendung fand, den Zuschlag erhalten haben.