BMBF – Evaluation des Deutschlandstipendiums

Mit dem Deutschlandstipendium hat die Bundesregierung im Jahr 2011 ein Programm geschaffen, das gezielt private Akteure in die Studienförderung in Deutschland einbindet. Den Hochschulen wird damit ein Instrument der Förderung begabter und gesellschaftlich engagierter Studierender angeboten, das gleichzeitig der Ausweitung der Zusammenarbeit mit privaten Förderern und einer Stärkung der Vernetzung vor Ort dienen und somit zur Schärfung des jeweiligen Hochschulprofils beitragen soll.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat uzbonn und ZEM mit der in § 15 Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) festgelegten Evaluation des Deutschlandstipendiums beauftragt.

Die Evaluation des Programms nach Ablauf von vier Jahren bezieht sich entsprechend der Zielvorgabe auf die Fragestellung, ob an allen Hochschulstandorten ausreichend private Stipendienmittel eingeworben werden können.