Regionalstudie Bayern

uzbonn untersucht in Zusammenarbeit mit der IW Consult GmbH und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) unternehmerische Standortfaktoren in Bayern. Hierbei geht es einerseits um eine Bewertung für die Unternehmen relevanter Standortfaktoren. Andererseits werden die Unternehmen um eine Einschätzung der politischen Herausforderungen in Bezug auf die Standortfaktoren in Bayern gebeten.

Ziel der Studie ist es, die teilnehmenden Regierungsbezirke (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben) im Hinblick auf die Standortfaktoren zu vergleichen. Als Standortfaktoren werden hierbei unter anderem die Aspekte Energie & Rohstoffe, staatliche Förderung, allgemeine Infrastruktur und Verwaltung berücksichtigt. Weiterhin wird  zur Verfügung stehendes Fachpersonal und Digitalisierung im Unternehmen thematisiert.

Unternehmensnachfolge in Bayern

Erfolgreiche Unternehmensübergaben sind nicht nur für die betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter, sondern auch gesamtwirtschaftlich von großer Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (STMWI) überprüft daher dafür Umfang und Dynamik des Nachfolgegeschehens in Bayern. Prof. Dr. Frank Wallau von der Fachhochschule der Wirtschaft  (FHDW)  wurde gemeinsam mit der Kienbaum Consultants International GmbH und uzbonn vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit der Durchführung einer Studie zur „Unternehmensnachfolge in Bayern” beauftragt. uzbonn führt eine repräsentative telefonische Befragung von Unternehmen und Experten in Bayern durch.

Online-Befragung zum E-Government-Gesetz des Bundes

Das am 1. August 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz des Bundes – EGovG) hat das Ziel, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und ein breites Angebot einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter elektronischer Dienstleistungen auf allen Ebenen der Verwaltung (Bund, Länder und Kommunen) zu ermöglichen.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, das Gesetz innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern die Kienbaum Consultants International GmbH in Kooperation mit der Bundesdruckerei GmbH sowie mit uzbonn beauftragt, das Evaluierungsvorhaben durchzuführen. uzbonn betreuut dabei die Online-Befragung.