Zusammen mit dem Unternehmen goetzpartners führen wir derzeit eine Studie zur Leistungsfähigkeit von Finanz- & Controlling-Organisationen in großen Unternehmen bzw. Konzernen durch. Hierbei möchten wir mehr darüber erfahren, welche Rolle F&C-Organisationen in großen Unternehmen bzw. Konzernen ausfüllen, und befragen dazu neben den F&C-Organisationen auch andere Unternehmensbereiche.
Monthly Archives: June 2014
Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft
Die Kienbaum Management Consultants GmbH und das Seminar für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit der gemeinsamen Durchführung einer Studie zu „Potenzialen und Hemmnissen von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft” beauftragt. Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, führt uzbonn für die Projektpartner eine repräsentative telefonische Befragung von Unternehmen durch. Das schließt auch die Befragung junger Genossenschaften und von Gründer/innen, die sich bewusst gegen diese Rechtsform der Genossenschaft entschieden haben, ein.
Die Studie soll aufzeigen, ob die Attraktivität der Rechtsform der Genossenschaft noch weiter erhöht werden kann. Es soll festgestellt werden, ob die Gründung von Genossenschaften erleichtert bzw. vereinfacht und ob etwaige Benachteiligungen von Genossenschaften gegenüber anderen Rechtsformen beseitigt werden können. Abschließend soll die Studie klären, wie die Gründungsdynamik verstetigt oder sogar ausgebaut
werden kann. In diesem Zusammenhang soll der mögliche Beitrag der Politik untersucht werden.
Mindestlohn für Praktikanten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf den Weg gebracht. Ab 2015 soll demnach jeder Arbeitnehmer einen Mindestlohn von 8,50 Euro bekommen. Praktikanten zählen auch dazu, aber es gibt Fälle, die vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind:
- Pflichtpraktika, die aufgrund der Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung geleistet werden müssen,
- Orientierungs-Praktika von einer Dauer bis zu sechs Wochen, z. B. vor einer Berufsausbildung oder einem Studium,
- Praktika von einer Dauer bis zu sechs Wochen, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet werden.
Für alle anderen Praktika müsste ab dem 01. Januar 2015 der Mindestlohn gezahlt werden.
uzbonn untersucht in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft die Bedeutung der geplanten Einführung eines Mindestlohnes für Praktikanten aus betrieblicher Sicht. Kontaktiert werden in diesem Rahmen Unternehmen aus ganz Deutschland.