Mindestlohn für Praktikanten

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf den Weg gebracht. Ab 2015 soll demnach jeder Arbeitnehmer einen Mindestlohn von 8,50 Euro bekommen. Praktikanten zählen auch dazu, aber es gibt Fälle, die vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind:

  • Pflichtpraktika, die aufgrund der Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung geleistet werden müssen,
  • Orientierungs-Praktika von einer Dauer bis zu sechs Wochen, z. B. vor einer Berufsausbildung oder einem Studium,
  • Praktika von einer Dauer bis zu sechs Wochen, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet werden.

Für alle anderen Praktika müsste ab dem 01. Januar 2015 der Mindestlohn gezahlt werden.

uzbonn untersucht in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft die Bedeutung der geplanten Einführung eines Mindestlohnes für Praktikanten aus betrieblicher Sicht. Kontaktiert werden in diesem Rahmen Unternehmen aus ganz Deutschland.