Befragung im Rahmen der Evaluierung des LTMG in Baden-Württemberg

Im April 2013 ist in Baden-Württemberg das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge (LTMG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen und Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken. Demnach sind öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die ihren Beschäftigten das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten.

Gemäß § 11 LTMG sind die Auswirkungen dieses Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten durch die Landesregierung zu überprüfen. Die Firma Kienbaum Consultants International GmbH wurde in einem Konsortium mit weiteren Partnern (Kanzlei K&L Gates LLP sowie uzbonn – Gesellschaft für empirische Sozialforschung) vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg mit der Durchführung dieser Evaluation beauftragt.

In diesem Rahmen findet auch eine Online-Befragung von Vergabestellen in ganz Baden-Württemberg statt sowie, daran angeschlossen, eine telefonische Befragung von Unternehmen, die seit in Kraft treten des LTMG im April 2013 für einen Auftrag, auf den das LTMG Anwendung fand, den Zuschlag erhalten haben.

Sollten Sie Fragen zum Ablauf und Inhalt der Befragungen haben, steht die Firma Kienbaum Consultants International GmbH gerne unter EvalLTMG@kienbaum.de zur Verfügung.

Bei Rückfragen zur Evaluation steht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg gerne unter evaluation.ltmg@wm.bwl.de zur Verfügung.

Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung zu diesem Projekt unter: https://uzbonn.de/Eval-LTMG-Datenschutz/