Zum 1. Mai 2012 ist in Nordrhein-Westfalen das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) in Kraft getreten. In einer Studie sollen nun Zielerreichung, Zweckerfüllung und Auswirkungen des Gesetzes evaluiert sowie die den Kommunen durch das TVgG-NRW ggf. entstehenden (finanziellen) Mehraufwände ermittelt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) hat die Kienbaum Management Consultants GmbH in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei K&L Gates LLP sowie der uzbonn – Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation mit der Durchführung dieses Vorhabens beauftragt.
Für die Studie werden u.a. Vergabestellen des Landes Nordrhein-Westfalen online und Betriebe, die in Kontakt mit Vergaben gekommen sind, telefonisch befragt.