Online-Befragung zum E-Government-Gesetz des Bundes

Das am 1. August 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz des Bundes – EGovG) hat das Ziel, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und ein breites Angebot einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter elektronischer Dienstleistungen auf allen Ebenen der Verwaltung (Bund, Länder und Kommunen) zu ermöglichen.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, das Gesetz innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern die Kienbaum Consultants International GmbH in Kooperation mit der Bundesdruckerei GmbH sowie mit uzbonn beauftragt, das Evaluierungsvorhaben durchzuführen. uzbonn betreuut dabei die Online-Befragung.